Oft gestellte Fragen

Schadenmanagement & Haftung

  1. Was passiert, wenn ich während der Mietzeit einen Schaden an der Yacht verursache?

    Schäden, die durch Ihren Verschulden – etwa grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – entstehen, sind von der Versicherung gedeckt, ziehen aber eine Selbstbeteiligung beziehungsweise Verrechnung mit der Kaution nach sich  .

  2. Welche Versicherung ist im Mietpreis enthalten?

    Es sind sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Kaskoversicherung Bestandteil des Vertrags. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Schiff; die Haftpflichtversicherung schützt gegen Drittschäden  . Wir empfehlen aber den Abschluss einer Kautionsversicherung! Hier geht es direkt zum Link: CHARTERVERSICHERUNGEN

  3. Bin ich bei selbstverschuldetem Schaden voll haftbar?

    Innerhalb der versicherten Risiken haften Sie im Rahmen der Selbstbeteiligung bzw. Kaution. Wird ein Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, kann die Versicherung den Rückgriff auf Sie nehmen  .

  4. Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall? Wie hoch ist diese?

    Ja – sie entspricht meist der hinterlegten Kaution. Die Kautionshöhe beträgt je nach Motoryacht zwischen 750 € und 2.000 €.

  5. Wie und wann muss ich einen Schaden melden?

    Schäden sind unverzüglich, idealerweise sofort nach Eintreten – telefonisch und schriftlich – dem Vercharterer und, falls nötig, der Hafenbehörde oder Polizei zu melden. Verspätete Meldungen können den Versicherungsschutz gefährden  .

  6. Wer trägt die Reparaturkosten bei einem technischen Defekt oder Motorschaden?

    Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vercharterer durchgeführt werden; Kosten werden nur bei vorheriger Zustimmung erstattet  .

  7. Muss ich kleinere Schäden wie Glühbirnen oder Dichtungen selbst reparieren?

    Kleinere Schäden (bis ca. 25 €) können Sie selbst beheben und später mit entsprechendem Nachweis abrechnen. Höhere Beträge bedürfen der vorherigen Genehmigung  .

  8. Was passiert, wenn Schäden durch Dritte oder Wetter entstehen?

    Grundsätzlich gilt verschuldensabhängige Haftung. Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt sind nur versichert, wenn kein Versicherungsverzicht vorliegt. Ohne Verschulden besteht oft kein Anspruch auf Schadenersatz  .

  9. Welche Schäden gelten als normale Gebrauchsspuren?

    Normale Abnutzung ist ausgeschlossen – sie stellt keinen versicherten Schaden dar und berechtigt nicht zur Kautionseinbehaltung  .

  10. Was passiert, wenn ich einen Schaden verschweige?

    Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz vollständig gefährden und zu Regressforderungen führen  .

  11. Werden Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Versicherung übernommen?

    Versicherungsschutz besteht oftmals nur, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – in solchen Fällen erhalten Sie möglicherweise die Kosten vollumfänglich oder in Teil zurück  .

  12. Was deckt die Kaution ab und wann wird sie zurückerstattet?

    Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung im Schadensfall. Bei mangelfreier Rückgabe – inklusive Dokumentation per Checkliste erfolgt die Rückerstattung. Abzüge sind für Schäden oder Verluste möglich  .

  13. Was passiert, wenn Vor-Schäden bei Übergabe nicht dokumentiert wurden?

    Sie sind verpflichtet, Schäden bei Übergabe schriftlich festzuhalten. Unterbleibt dies, können Sie bei Rückgabe für vermeintliche Altschäden haftbar gemacht werden  .

Nutzung & Sicherheit

  1. Welche Pflichten habe ich bei Übergabe und Rückgabe der Yacht?

    Nutzung von Checklisten bei Übergabe und Rückgabe ist Standard. Der Zustand muss schriftlich festgehalten werden. Beschwerden sind sofort zu melden  .

  2. Was ist bei einem Unfall an Bord zu tun?

    Unfallmeldung ist umgehend an den Vercharterer und ggf. an Hafenmeister oder Polizei zu richten; ein schriftliches Protokoll ist erforderlich  .

  3. Gibt es eine Hotline für schnelle Hilfe bei technischem Notfall?

    In unseren Buchungsunterlagen und in den Bordmappen finden sie die Kontaktdaten und die Notfallnummer; alle Anweisungen des Vercharterers sind strikt einzuhalten  .

  4. Was, wenn die Yacht manövrierunfähig wird?

    In diesem Fall ist Rücksprache mit dem Vercharterer zwingend. Keine eigenständigen Vereinbarungen mit Dritten, etwa Schleppversuche ohne Zustimmung – Kosten und Haftung liegen beim Charterer  .

  5. Wie verhalte ich mich bei Wassereinbruch oder Feuer?

    Sofortmeldung an den Vercharterer; keine eigenmächtigen Maßnahmen ohne Rücksprache  .

  6. Haftung bei Schäden, die durch andere Boote im Hafen entstehen?

    Ohne eigenes Verschulden in der Regel keine Haftung. Dennoch sofort melden und dokumentieren  .

  7. Wie sichere ich die Yacht bei Sturm oder Gewitter?

    Bei starken Winden (z. B. ab 6 Bft) oder ungünstiger Wetterlage darf mit der Yacht nicht ausgelaufen werden – ggfs. Schutzhafen aufzusuchen und den Vercharterer zu informieren  .

  8. Was passiert bei verspäteter Rückgabe?

    Verspätung berechtigt den Vercharterer zur Erhebung zusätzlicher Nutzungskosten – Kaution kann einbehalten und Schaden geltend gemacht werden  .

Sonderfälle & Prävention

  1. Was geschieht bei Grundberührung?

    Grundberührungen sind unverzüglich zu melden. Je nach Höhe des Schadens gelten spezifische Selbstbeteiligungen  .

  2. Ist eine Ersatzyacht verfügbar, wenn beim Start etwas defekt ist?

    Ja – der Vercharterer versucht eine gleichwertige Yacht bereitzustellen. Gelingt dies nicht, wird der Charterpreis anteilig zurückerstattet. Weitergehende Entschädigungen sind jedoch ausgeschlossen  .

  3. Kann ich Kulanz bei kleinen Schäden erwarten?

    Kulanzentscheidungen liegen im Ermessen des Vercharterers – eine vertragliche Pflicht dazu besteht nicht. Jedoch kann in Einzelfällen pragmatisch gehandelt werden  .

  4. Kann ich Altschäden einsehen vor Buchung?

    Ja – Transparenz stärkt Vertrauen; auf Wunsch können dokumentierte Schäden bzw. Checklisten eingesehen  .

  5. Wie vermeide ich Schäden bestmöglich?

    • Übergabe sorgfältig dokumentieren mit Checklisten

    • Wetterlage im Blick behalten (z. B. Schutzhafen bei Sturm)

    • Keine eigenmächtigen Reparaturen oder Schleppaktionen

    • Sofortige und formgerechte Meldung bei Vorfällen

    • Sorgfältiger Umgang mit Technik und Equipment